Montag, 19. Mai 2014

Unmut über VDS im Bundestag - (k)ein Witz....

Da sind sie nun, die Bedenken der Bundestagsabgeordneten über die Vorratsdatenspeicherung! Endlich! Die Volksvertreter erkennen schließlich doch noch welche Gefahren aus der anlasslosen Überwachung erwachsen! Was für ein Moment der Erkenntnis! Welch ein Augenöffner! Welch ein..... BULLSHIT!

Sorry...

Hier wird plötzlich etwas vermischt, was nichts miteinander zu tun hat.

Von vorn: Der Fall Edathy hat "aufgedeckt", dass die Rechner im Bundestag, in den Abgeordnetenbüros, über Proxies laufen. Auf den Proxies werden die Seitenaufrufe gelogged. Man kann also nachvollziehen wer wann welche Internetseite abgerufen hat. Das ist, informationstechnisch und informationssicherheitstechnisch usus und sogar geboten. In der Wirtschaft, wird dies tagtäglich gemacht. Dies dient nicht zur Überwachung von Mitarbeitern, sondern primär der Sicherstellung des Betriebs der technischen Infrastruktur. Wo sollen die Admins nach Fehlern suchen, wenn nicht in den technischen Protokollen? Wie soll man dem Eindringen von Schadsoftware (Viren und Co.) entgegen wirken wenn nicht auf Proxy-Ebene? Und wie soll man, wenn es doch mal ein übler Code hinter die Netzgrenzen geschafft hat, die Ursachen und Quellen recherchieren?
Und natürlich kann man mit solchen Protokollen im Unternehmen auch den Missbrauch verfolgen (surfen Mitarbeiter mehr als sie arbeiten?). Oder aber im Falle einer Straftat die Protokolle den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen.

Sicher kann man nicht ausschließen dass auch in der Wirtschaft "mal" Missbrauch mit diesen Protokollen betrieben wird. Mitarbeiter unverhältnismäßig überwacht werden und ähnliches. Aber darum geht es (in diesem Artikel) heute nicht.

Plötzlich, der Spiegel tut sich hier hervor - aber keine Ahnung wer die Begrifflichkeit eingeführt hat - dass die Systemseitige, technische Protokollierung im Budenstag die gleiche Bezeichnung erhält wie die Geiselhaft einer ganzen Bevölkerung: Vorratsdatenspeicherung.

Es ist also in Ordnung die kompletten Metadaten von 82 Mio. Bürgern über Monate zu speichern. Von Handynutzung (wer hat mit wem telefoniert) über Handystandort (von wo aus wurde telefoniert) bis hin zu Mailkommunikation, Internetnutzung, Chats usw.

Aber bei nominell 598 MdB (derzeit 631) ist dies nicht in Ordnung?
Begründet wird dies mit der der Unabhängigkeit des Mandats. So ein Volksvertreter genießt schließlich Immunität. Bürger müssen sich anonym an ihren Abgeordneten wenden können. MdB sind Geheimnisträger. Und und und...


Komisch. Das sind alles Fragen die bei der VDS der Bevölkerung zweitrangig waren. Was ist mit der Kommunikation mit meinem Arzt? Mit meinem Anwalt? Was ist mit meiner Mail wenn ich an meinen Bundestagsabgeordneten schreibe?

Egal. Darum geht es nicht. Wichtig ist, dass man erkennt, dass der Begriff "Vorratsdatenspeicherung" nichts mit den Vorgängen im Bundestag zu tun hat. Die Protokollierung einzelner IT-Systeme an einem dedizierten Standort ist nicht gleichzusetzen mit der Protokollierung einer kompletten Volkswirtschaftlichen (Kommunikations-)Infrastruktur. 

Bitte erkennt und beherzigt das.